| Stand: Jahr/JMWe | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 |
|---|---|---|---|---|---|
| CO (µg/m3) | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 |
| NO (µg/m3) | 17 | 14 | 13 | 14 | 13 |
| NO2 (µg/m3) | 31 | 25 | 28 | 27 | 27 |
| PM-10 (µg/m3) | 22 | 20 | 22 | 23 | 21 |
| O3 (µg/m3) | 41 | 40 | 38 | 39 | 38 |
Die Entwicklung der verkehrsbedingten Schadstoffe im Innenstadtbereich von Weiden gemessen an der LfU Messstation (Nikolaistr.) zeigt die folgende Tabelle. Angegeben sind die Jahresmittelwerte (JMWe) an Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NO und NO²), Feinstaub (PM-10) und Ozon (O³).
Das Kohlenmonoxid (CO) ist ein Maß und Merkmal für die vollständige/unvollständige Verbrennung in Feuerstätten (Heizungsanlagen) oder Verbrennungsmotoren (Ottomotoren, Selbstzünder). Mit dem Einsatz von geregelten Katalysatoren und schadstoffarmen Fahrzeugflotten hat sich der CO-Wert von 1.000 µg/m³ im Jahr 1990 auf Werte um 400 µg/m³ verringert und ist seit 2005 gleichbleibend !
Der Grenzwert für CO nach der 22. BImSchV für den Schutz der menschlichen Gesundheit liegt als 8-Stunden-Wert bei 10 mg/m³ (= 10.000 µg/m³).
Das Stickstoffdioxid (NO²) ist ein gesundheitsschädliches Reizgas, für das ab dem Jahr 2010 ein Jahresgrenzwert von 40µg/m³ gilt. Dieser Wert hat in den letzten Jahren wegen dem höheren Anteil an Dieselfahrzeugen teilweise zugenommen (Stand 1/2011: 28 % Dieselfahrzeuge aller angemeldeten Fahrzeuge der Kfz-Zulassung !). Aufgrund höherer Drücke im Dieselmotor und auch höherer Motortemperaturen entstehen höhere NO²-Gehalte im Abgas. Die Grenzwerte für NO² sind nach der 22. BImSchV ab dem Jahr 2010 (Schutz der menschlichen Gesundheit):
Feinstaub (PM-10)
Die EU hat zur Rahmenrichtlinie „Luftqualität“ 1999 die erste Tochter-Richtlinie mit Grenzwerten für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Stickstoffoxide, Blei und Partikel (PM – 10) erlassen. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte durch Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV).
Danach ist die Belastung durch Partikel, d.h. Feinstaub bis zu einer Größe von 10 µm seit dem 1.1.2005 ohne Toleranzmarge begrenzt auf
• 50 µg/m³ im Tagesmittelwert,
• max. 40 µg/m³ als Jahresmittelwert und
• max. 35 Tage im Jahr Überschreitung von 50 µg/m³
Das Stickstoffmonoxid (NO) ist wegen seiner Kurzlebigkeit und fehlenden Reizwirkung gesundheitlich weniger relevant und ist auch durch den Einsatz der Katalysatortechnik - zugunsten von NO² - deutlich zurückgegangen.
Das Ozon (O³) als gesundheitsschädliches Reizgas, welches üblicherweise am Stadtrand oder im Außenbereich gemessen wird, ist in den letzten Jahren weitgehend gleich geblieben. Eine Ausnahme stellte der Jahrhundertsommer 2003 dar mit den vielen Sonnentagen und der intensiven Globalstrahlung. Im Innenstadtbereich reagiert das besonders reaktive Ozonmolekül mit den vom Verkehr bzw. Hausbrand nicht oxidierten Primärschadstoffen NO und CO und wird damit aufoxidiert bzw. eliminiert (bodennaher Abbau des Ozons v.a. in den Nachtstunden).
Entsprechend der Abhängigkeit der Ozonbildung von der Sonneneinstrahlung und damit der Globalstrahlung ergibt sich im Jahresverlauf ein für Ozon typischer Gang:
In der 33. BImSchV ist eine Informationsschwelle von 180 µg/m³ als 1-Stunden-Wert festgelegt, bei deren Überschreitung eine Information der Bevölkerung vorzunehmen ist.