Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt (VwH) ist ein laufender Verbrauchshaushalt. Er ist Teil des kommunalen Haushaltsplanes. Die Einnahmen und Ausgaben des VwH erhöhen oder vermindern – im Gegensatz zum Vermögenshaushalt – das Vermögen der Kommune nicht. Die Einnahmen des VwH setzen sich v.a. aus der Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer zusammen. Zusätzlich kommen dem VwH der Kommunen Gelder aus dem Finanzausgleich zugute. Die Ausgaben setzen sich u.a. aus Sozialhilfe, Personal- und Sachkosten, Energiekosten oder Versicherungsbeiträgen zusammen. Die Einnahmen müssen die Ausgaben des VwH decken.