Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe ist ein Fachdienst der Jugendämter. Vertreter der Jugendgerichtshilfe haben u.a. die Aufgaben, sozialpädagogische Gesichtspunkte in Strafverfahren vor den Jugendgerichten einfließen zu lassen oder Alternativen zu einem förmlichen Strafverfahren zu prüfen.