Familiengerichtshilfe

Die Familiengerichtshilfe wird vom Jugendamt ausgeübt. Beispielsweise beurteilen Sozialarbeiter und Sozialpädagogen bei einer Ehescheidung, ob eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt. Sie beteiligen sich auch bei der Regelung des Umgangs mit dem Kind. Wird nach Einschätzung des Jugendamtes das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen gefährdet, muss das Jugendamt das Familiengericht einschalten.