Beistandschaft

Seit dem 1. Juli 1998 ersetzt die Beistandschaft die Amtspflegschaft. Die Beistandschaft ist für minderjährige Kinder eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung. Die Beistandschaft ist eine freiwillige Unterstützung, die vom Jugendamt angeboten wird ausschließlich durch dieses ausgeübt wird.