Straßen, Wege, Plätze
Flächen, die nach allgemeiner Auffassung als „Straßen“, „Wege“ bzw. „Plätze“ zu bezeichnen sind. Als „Straßen“ werden auch zugehörige Flächen wie Trenn- und Seitenstreifen, Brücken, Böschungen und Gräben, Rad- und Gehwege, Parkstreifen und ähnliche Einrichtungen nachgewiesen. Als „Wege“ zählen auch Fahr- und Fußwege. Als „Plätze“ gelten vor allem Flächen, die überwiegend dem Verkehr oder zum Abhalten von Märkten dienen und allgemein als Platz bezeichnet werden, einschl. Markt-, Park- und Rastplätzen.