Gebäude- und Freifläche

Flächen mit Gebäuden sowie unbebaute Flächen, die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind. Zu den unbebauten Flächen zählen Hofräume, Vorgärten, Hausgärten, Lagerplätze, Grünflächen, Spielplätze, Stellplätze, Zufahrten und ähnliche Flächen, es sei denn, dass sie wegen eigenständiger Verwendung nach ihrer tatsächlichen Nutzung zuzuordnen sind; zu den unbebauten Flächen gehören außerdem zur Zeit noch nicht bebaute, aber bereits als Bauplätze ausgewiesene Flächen.

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