Flächen anderer Nutzung

Flächen, die entsprechend ihrer überwiegenden Verwendung keiner der vorgenannten Nutzungsarten zuzuordnen sind. Hierzu gehören u.a. historische Anlagen (soweit nicht vom Charakter der Anlage her die Zuordnung zur Nutzungsartengruppe Gebäude- und Freifläche zutrifft), Friedhöfe und Unland (z.B. Felsen, stillgelegtes Abbauland).

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